Immobilien bewerten lassen – Unser Fahrplan für Ihr Gutachten

Wir möchten Ihnen aufzeigen, wie Sie Ihre Immobilien bewerten lassen können. Schritt für Schritt begleiten wir Sie vom ersten Telefonat bis zur Übergabe des Gutachtens.

  • Erstes Telefonat

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    Im ersten persönlichen Telefonat hören wir genau zu, in welcher Situation Sie sich befinden. Wir finden gemeinsam heraus, welche Art und Umfang des Immobiliengutachtens zu Ihnen passt. Hierbei ist wichtig zu wissen, für welchen Anlass Sie ein Gutachten benötigen (Verkauf, Finanzamt, Scheidung, Gericht).

  • Übersendung Angebot

    Nachdem wir wissen, was genau Sie brauchen, können wir Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten. Dieses enthält eine genaue Auflistung aller im Preis enthaltenen und nicht enthaltenen Kosten. Grundsätzlich bekommen Sie bei uns einen festen Preis, sodass Sie Planungssicherheit haben. Zusatzkosten sind in der Regel Gebühren der Behörden für evtl. benötigte Unterlagen.

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    Übersendung Angebot

  • Auftragsbestätigung

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    Wenn Sie sich für uns entschieden haben, bekommen Sie von uns einen Sachverständigenvertrag zur Unterschrift, eine Liste der benötigten Unterlagen, eine Vollmacht zur Akteneinsicht bei den Behörden. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises. Nach Erhalt dieser Unterlagen vereinbaren wir einen Orts-bzw. Besichtigungstermin für die zu bewertende Immobilie.

  • Besichtigung der Immobilie

    Beim vereinbarten Ortstermin besichtigen Sie mit Ihrem Ansprechpartner die gesamte Immobilie. Wir erstellen eine Fotodokumentation und erfassen evtl. Schäden und besondere bauliche Gegebenheiten.

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    Besichtigung der Immobilie

  • Einarbeitung in die Unterlagen

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    Nach der Ortsbesichtigung arbeiten wir uns in Ihre Immobilien-Unterlagen ein. Vorher prüfen wir diese auf Vollständigkeit. Fehlen Ihnen wichtige Unterlagen, unterstützen wir Sie bei der Beschaffung oder übernehmen dies für Sie.

  • Erstellung des Gutachtens

    Nun erfolgt die intensive Recherche wertrelevanter Faktoren, wie Baurecht, Denkmalschutz oder Rechte. Danach werden wichtige Werte beim Gutachterausschuss oder aus Marktberichten zusammen getragen. Alle Daten bündelt wir im Gutachten und erstellen so ein ca. 60-seitiges, fest gebundenes Verkehrswertenutachten gemäß § 194 BauGB (https://dejure.org/gesetze/BauGB/194.html)

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    Erstellung des Gutachtens

  • Übergabe des Gutachtens

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    Ihr, von uns unterschriebenes und abgestempeltes Gutachten erhalten sie in zweifacher Ausfertigung und zusätzlich, wenn gewünscht als pdf-Datei. Benötigen Sie weitere Exemplare, stellen wir Ihnen diese selbstverständlich aus. Unser besondere Service ist, dass wir Ihnen alle zusammengetragenen Unterlagen in einem Immobilien-Ordner sortiert und kategorisiert übergeben. So haben Sie für die nächsten Schritte alles griffbereit.

  • Schlussgespräch

    Bei der Übergabe des Gutachtens und des Immobilien-Unterlagen-Ordners übergeben wir Ihnen auch unsere Rechnung. Hier ist Raum und Zeit für Fragen zum Gutachten, zu Ihrer Immobilie, z.B. zur Bebaubarkeit, zum Verkauf, zur notariellen Abwicklung und weiteren Verwendung des Gutachtens. Wenn Sie Ihre Immobilie durch uns bewerten lassen, können Sie darauf vertrauen, das wir das Verfahren neutral, gewissenhaft, kompetent, zuverlässig und gerichtsfest durchführen.

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    Schlussgespräch